Verhaltensregeln und Besonderheiten aufgrund der Corona-Verordnung
Eine normale Badesaison ist in diesem Jahr nicht möglich. Auf Grundlage der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums (Corona-Verordnung Bäder und Saunen – CoronaVO Bäder und Saunen vom 25.06.2020) gelten beim Besuch des Freibad Tuttlingens folgende spezielle Verhaltens- und Hygieneregeln zum Infektionsschutz.
- Symptomfreiheit: Der Zutritt zum Bad ist nicht gestattet, wenn Sie Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur haben.
- Der Zutritt zum Bad ist nicht gestattet, wenn Sie in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten.
- Bitte mit Maske: Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz vor dem Betreten des Bades bis zu Ihrem Platz auf der Wiese, sowie beim Besuch der Toiletten.
- Hand-Hygiene: Bitte nutzen Sie die Hand-Desinfektion zu Ihrem und unserem Schutz.
- Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände und niesen Sie in die Armbeuge.
- Halten Sie in allen Bereichen (Liegewiese, Laufwege, Spielflächen) 1,5 m Abstand zu anderen Badegästen.
- Beachten Sie die ausgeschilderten Laufwegerichtungen.
- Vermeiden Sie Menschenansammlungen.
- Halten Sie im Wasser 1,5 m Abstand zu anderen Badegäste. In den Becken gibt es Zugangsbeschränkungen, beachten Sie bitte die Hinweise des Personals.
- Beachten Sie das Eine-Richtung-Schwimmsystem im Schwimmerbecken.
Geschlossene Bereiche:
Zum Schutz vor Infektionen sind folgende Bereiche geschlossen:
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Sammelumkleiden, Spinde
Wir empfehlen, die Badebekleidung bereits unter der Oberbekleidung zu tragen und für ein kurzes Abduschen, die Duschen an den Beckeneingängen zu nutzen. - Röhrenrutsche, Wasserspiele, Nackenduschen, Strömungskanal
- Volleyballfeld, Basketballfeld, Fussballtore
- Gastronomie